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Bauabgabe Euro 11,40 pro m²
Kanalbenützungsgebühr Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und wird, mit Ausnahme von Liegenschaften, die eine überwiegende gewerbliche oder industrielle Nutzung haben, nach Einwohnergleichwerten (EGW) berechnet.
Kanalanschlussgebühren pro m² Bruttogeschoßfläche inkl. 10% MwSt. Euro 14,78
Hundesteuer pro Hund und Jahr Euro 60,00 (Voraussetzung gültiger Hundekundenachweis)
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