Wir möchten allen Jungeltern in Erinnerung rufen, dass alle Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, gebührenbefreit sind, wenn diese innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
Demnach sind die erstmalige Austellung der Dokumente wie beispielsweise Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie der Kinderreisepass kostenlos. |