Sehr geehrte Grundeigentümer!
Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Gemeinde als Straßenerhalter den Grundstückseigentümer zu verpflichten hat, Bäume, Sträucher und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit oder Benützung der Straße, oder die über ihren befindlichen Einrichtungen beeinträchtigen entsprechend abzuästen, oder zu beseitigen, bzw. dies in Auftrag zu geben.
Sie werden daher als Grundeigentümer höflich ersucht, einen gesetzeskonformen Zustand ohne Gefährdungen bzw. Beeinträchtigungen herzustellen.
|