Hiermit geben wir bekannt, dass laut Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 28.07.2020 (ABT03-I.0-19140/2014-89) dem Steirischen Gehörlosen Sport- und Kulturverein die Bewilligung erteilt wurde, eine öffentliche Haussammlung vom
1. Oktober 2020 bis 30. November 2020
im Bundesland Steiermark durchzuführen. Der Erlös dient der Förderung der statutengemäßen Aufgaben des Vereines im Bereich der Weiterbildung, Kultur-, Sport- und Sozialarbeit für die Gehörlosen in der Steiermark. Wir bitten Sie, die Haussammlung zur Kenntnis zu nehmen. Für etwaige Anfragen stehen Ihnen folgende Verbindung zur Verfügung: Steirischer Gehörlosen Sport- und Kulturverein: Fax Nr.: 0316/225050-15 E-Mail: office@stgskvI932.at
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