Ab Montag, 21.09. gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in folgenden Bereichen:
* im Parteienverkehr bei Behörden! (wie z.B. im Gemeindeamt!) * In allen Geschäften * im Dienstleistungsbereich * im Gesundheitsbereich * in Schulen außerhalb des Klassenraumes * in der Gastronomie für das Servicepersonal und für Gäste, wenn sie nicht sitzen * auf Märkten und Messen auch outdoor
Laufende Informationen folgen über die Amtliche Mitteilung und über den News-Eintrag auf der Homepage www.lannach.gv.at.
Insbesondere ist generell auf Eigenverantwortung, die Einhaltung der Abstandsregeln, die Hygienebestimmungen und wie bereits eingangs erwähnt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig!
Nach wie vor gilt: Bei Corona-Verdacht ist vom Besuch eines Arztes oder eines Krankenhauses unbedingt Abstand zu nehmen bevor nicht telefonisch eine Abklärung an der entsprechenden Stelle (1450) erfolgt ist:
! Gesundheitstelefon 1450 !
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