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14.12.2020 - Information für alle Kanalbenützer mit Sub-Wasserzähler
Alle Kanalbenützer, die bis dato berechtigt waren, eine bestimmte Wassermenge selbst zu erfassen (Brunnenwasserversorgung) und all jene, die aufgrund der Haltung von Großvieh berechtigt waren, eine bestimmte Wassermenge für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren in Abzug zu bringen, müssen aufgrund des Mess- und Eichgesetzes den Nachweis an die Marktgemeinde Lannach erbringen, dass die Sub-Wasserzähler dem österreichischen Mess- und Eichgesetz entsprechen. Die Gültigkeit der Eichdauer beträgt 5 Jahre. Als Frist für die Vorlage dieses Nachweises gilt der 05.01.2021, alle nach diesem Zeitpunkt eingelangten Nachweise können im System nicht berücksichtigt werden.
Kann dieser Nachweis nicht, bzw. nicht fristgerecht, erbracht werden, so wird bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr der Personentarif laut Kanalabgabenordnung 2020 zur Anwendung gebracht. Das sind pro Haupt- und Nebenwohnsitzbewohner/in EUR 118,96 (inkl. 10% USt) für das Jahr 2020. Die Vorschreibung für 2020 erfolgt im Jänner 2021.
Es ist angedacht ab dem Jahr 2022 die Kanalbenützungsgebühr Einwohnerbezogen zu verrechnen. Ab diesem Zeitpunkt wird es voraussichtlich nicht mehr notwendig sein, Wasserverbrauchsmengen für die Kanalendabrechnung, an die Gemeinde zu übermitteln und in Folge dessen ist auch kein Nachweis laut Mess- und Eichgesetzes über die Eichung des Wasserzählers mehr an die Gemeinde zu erbringen.
 
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2022-08-19 - © by web2future.at - Letzte Änderung 17.08.2022