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News
14.12.2020 - Förderung Schwimmbadbefüllung
Laut Kanalabgabenordnung 2020 ist es nicht mehr möglich die Wassermenge für die Schwimmbadbefüllung direkt bei der Kanalendabrechnung in Abzug zu bringen.
Die bis 31.12.2020 eingelangten Ansuchen werden als Förderung im kommenden Jahr ausbezahlt. Voraussetzung für diese Auszahlung ist, dass die Quartalsvorschreibungen der Hausbesitzerabgaben, sowie die Kanalendabrechnung 2020 beglichen wurden. Um die Auszahlungen durchführen zu können, bitten wir Sie uns Ihre Bankdaten bekannt zu geben (Bitte per Mail an roswitha.kehrer@lannach.gv.at oder sandra.pircher@lannach.gv.at, telefonisch unter 03136/82104-27 oder 03136/82104-15).
 
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2022-08-16 - © by web2future.at - Letzte Änderung 15.07.2022